
Baulandverkauf Kalenborn
Baulandverkauf Kalenborn
Die Ortsgemeinde Kalenborn (Kreis Ahrweiler) verkauft nachfolgende Bauflächen im Neubaugebiet „Römerweg II“ („Am Holmich“):
Angaben zum Angebot:
Lage: 53505 Kalenborn
Neubaugebiet: „Römerweg II“ („Am Holmich“)
Katasterangaben:
Gemarkung: Kalenborn
Flur 5
Flurstücke / Grundstücke:
Eine Übersicht der einzelnen Flurstücke sowie deren Lage und Zuschnitt finden Sie hier: Übersicht Baugebiet / Flurstücke
Objektbeschreibung:
Die attraktive und einladende Ortsgemeinde Kalenborn liegt verkehrsgünstig im nördlichen Rheinland-Pfalz, landschaftlich reizvoll oberhalb des romantischen Ahrtals und nur ca. 15 Autominuten vom nahen Bonn entfernt. Ordnungsrechtlich gehört die die Ortsgemeinde zur Verbandsgemeinde Altenahr im Kreis Ahrweiler.
Das Neubaugebiet „Römerweg II“ („Am Holmich“)“ liegt im Osten der Ortsgemeinde Die 31 zum Verkauf kommenden Grundstücke sind voll erschlossen.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis beträgt € 280,-- / m² im erschlossenen Zustand. *
* Im Kaufpreis sind sämtliche bisherigen Erschließungskosten sowie die kalkulierten absehbaren Kosten für den finalen Ausbau der Straßen und Gehwege sowie der Beleuchtung in Höhe von € 25,-/m² enthalten. Sollte der tatsächliche finale Ausbau diesen kalkulatorischen Kostenansatz übersteigen, trägt die Differenz der Käufer.
Bebauung:
Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Römerweg II“
Sonstige Bedingungen:
Alle Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer und sonstige Nebenkosten trägt der Käufer. Im Falle der Zuschlagserteilung ist das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen. Zur Sicherung dieser Vorgabe behält sich die Gemeinde Kalenborn die Eintragung eines dinglich gesicherten Rückkaufrechts vor.
Die Veräußerung erfolgt ausschließlich an Eigennutzer. Der Käufer verpflichtet sich, den erworbenen Grundbesitz nicht vor Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb zu veräußern.
Ihre Angebote sind bis zum 30.09.2023 zu richten an:
Verbandsgemeinde Altenahr
Liegenschaften
Am Rossberg. 143
53505 Altenahr
Erforderliche Unterlagen:
- Ihre verbindliche, schriftliche und unterschriebene Interessensbekundung
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen (hier klicken)
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Interessensbekundungen.
Bei Bewerbungen / Abgabe Ihrer Interessensbekundung benennen Sie bitte bis zu drei Grundstücke in der Reihenfolge Ihrer Präferenz.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Ortsgemeinde Kalenborn.
Die Gemeinde Kalenborn ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Ansprechpartner:
Verbandsgemeinde Altenahr
Liegenschaften – Hr. Uliczek
Am Rossberg 143
53505 Altenahr
Tel.: 02643 / 809 - 73
Ortsgemeinde Kalenborn
Frau Winnen
Tel.: 0177 / 372 66 22