Verbandsgemeinde Altenahr

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Grundschulen der Verbandsgemeinde Altenahr nennen Anmeldetermine für Grundschulkinder

Vorschriftsänderung macht ein Jahr frühere Anmeldung für schulpflichtige Kinder erforderlich

VG Altenahr. Die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Altenahr haben die Anmeldetermine für schulpflichtige und „Kann-Kinder“ festgelegt. Aufgrund einer Änderung der Schulordnung in Rheinland-Pfalz sind Kinder, die im Jahr 2026 schulpflichtig werden, bereits in diesem Jahr anzumelden.

Als anmelde- und schulpflichtige Kinder gelten in diesem Jahr Kinder für das Schuljahr 2026, deren Geburtstag zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. August 2020 liegt. Diese Kinder müssen bereits dieses Jahr an einem der genannten Termine bei den Schulen angemeldet werden.

Als „Kann-Kinder“ werden jüngere und noch nicht schulpflichtige Kinder bezeichnet, die bereits eingeschult werden können, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen können. Die Regelungen für „Kann-Kinder“ kann in diesem Jahr für alle Kinder, deren Geburtstag zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. Dezember 2019 liegt, angewendet werden. Die Entscheidung zur Aufnahme von „Kann-Kindern“ trifft die Schulleitung in Absprache mit der Schulärztin oder dem Schularzt nach Rücksprache mit der Kindertagesstätte.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Die Eltern werden außerdem gebeten, die Kinder bei der Anmeldung mitzubringen. Ferner ist ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (Impfausweis, ärztliches Zeugnis oder ähnliches Dokument) erforderlich. Weitere Auskünfte werden auf Nachfrage von den Schulen erteilt.

Die Kinder können zu folgenden Terminen an den jeweiligen Schulen angemeldet werden:

Grundschule Ahrbrück
Dienstag, 18. Februar 2025, zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie
Mittwoch, 19. Februar 2025, zwischen 09:00 und 16:00 Uhr,
jeweils nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02643 – 67 74 oder per E-Mail an gs-ahrbrueck(@)altenahr.de.

Grundschule Altenahr
Montag, 10. Februar 2025, sowie Mittwoch, 12. Februar 2025,
jeweils ab 11:00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02643 – 90 18 59 oder per E-Mail an gs-altenahr(@)altenahr.de.

Grundschule Berg
Donnerstag, 13. Februar 2025, zwischen 14:00 und 17:00 Uhr sowie
Donnerstag, 20. Februar 2025, zwischen 14:00 und 17:00 Uhr,
jeweils nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02643 – 10 89 oder per E-Mail an gs-berg(@)altenahr.de.

Grundschule Dernau
Dienstag, 11. Februar 2025, sowie Donnerstag, 13. Februar 2025,
jeweils ab 09:00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02643 – 15 51 oder per E-Mail an gs-dernau(@)altenahr.de.




Bildbeschreibung:
Die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Altenahr haben die Anmeldetermine für schulpflichtige und „Kann-Kinder“ festgelegt. (Symbolfoto: Pixabay)