Ortsgemeinde Mayschoß: Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz Mayschoß“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Text der öffentlichen Bekanntmachung BP:
Bebauungsplan-Vorentwurf: