Verbandsgemeinde Altenahr: Flächennutzungsplanänderung Nr. 11.4 im Bereich „Wohnmobilstellplatz Mayschoß“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Text der öffentlichen Bekanntmachung FNP:
Flächennutzungsplanänderung: