Erklärung zur Barrierefreiheit
Gemäß § 1 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2016/2102 wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
Die Verbandsgemeinde Altenahr ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.altenahr.de/.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 31.10.2025
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 31.10.2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
Die Website https://www.altenahr.de/ ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) weitgehend barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, die höchste Konformitätsstufe AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieser Konformitätsstufe AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 06.10.2025 bis 08.10.2025 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A und AA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der § 1 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
- Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die vollständige barrierefreie Aufbereitung aller vorhandenen PDF-Dokumente und proprietären Dateiformate angesichts der Anzahl und des Alters der Dateien mit einem unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.
Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Roßberg 143 (Hotel am Roßberg)
53505 Altenahr
info(@)altenahr.de
Telefon: 02643 809-0
Telefax: 02643 809-25
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Rheinland-Pfalz wenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://inklusion.rlp.de/de/barrierefreiheit/kommunikation-und-information/bitv-20-internet/.