ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Beschlusses über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Verbandsgemeinde Altenahr - 2. Fortschreibung 2025
Der Rat der Verbandsgemeinde Altenahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 - nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die abgegebenen Stellungnahmen im Sinne des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - das von dem Planungsbüro ISU, Bitburg, erarbeitete
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Verbandsgemeinde Altenahr,
2. Fortschreibung 2025
als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Verbandsgemeinde Altenahr, 2. Fortschreibung 2025 soll die Basis für die planungsrechtliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Verbandsgemeindegebiet bilden und ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Das Konzept mit den Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und der Sortimentsliste ist ein wichtiger Baustein der integrierten Entwicklung der gesamten Verbandsgemeinde und bietet durch seine umfassenden, detaillierten Analysen, Empfehlungen und Anregungen den verantwortlichen Akteuren aus Einzelhandel, Verwaltung und Politik einen Entscheidungs- und Orientierungsrahmen, der zusammen mit der angemessenen bauleitplanerischen Absicherung die notwendige Rechtssicherheit vermittelt, um eine nachhaltige Entwicklung des Einzelhandels im Gebiet der Verbandsgemeinde zu fördern.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Verbandsgemeinde Altenahr, 2. Fortschreibung kann unter dem nachfolgenden Link im PDF-Format heruntergeladen werden.
Altenahr, den 17.07.2025
Dominik Gieler,
Bürgermeister