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Sonderregelung für flutbedingte Auftragsvergaben verlängert

Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen bis 31. März 2025

VG Altenahr. Die ursprünglich am 31. März 2024 auslaufenden Ausnahmereglungen für vergaberechtliche Erleichterungen der flutbetroffenen Gebiete der Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier wurden um ein weiteres Jahr verlängert.

Im Dezember 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mit einem Rundschreiben vergaberechtliche Erleichterungen für die betroffenen Landkreise der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 und damit im Zusammenhang stehende Vergabeverfahren für den Wiederaufbau bekanntgegeben.

Mit Blick auf die flutbedingten Besonderheiten ergänzte der Landtag im April 2022 das Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) und schaffte damit den flutbetroffenen Kommunalverwaltungen weitere Erleichterungen. Durch die Änderung darf bei Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation bei Auftragsvergaben im sogenannten Unterschwellenbereich - dem Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte, die eine europaweite Ausschreibung erfordern – auf den Grundsatz der losweisen Vergabe öffentlicher Aufträge verzichtet werden.

Eigentlich sind öffentliche Aufträge in der Menge aufgeteilt als Teillose und getrennt nach Art und Fachgebiet als Fachlose zu vergeben. In diesen Ausnahmefällen ist sogar eine Zusammenfassung von Losen (Gewerken) bis hin zu einer Vergabe an ein Generalunternehmen möglich. Eine solche besondere Ausnahmesituation, welche die Ausnahme von einer losweisen Vergabe rechtfertigt, ist vom Landtag durch Beschluss festzustellen sowie örtlich, zeitlich und gegebenenfalls sachlich zu begrenzen.

„Entgegen der im Jahr 2022 angenommenen zeitlichen Abläufe befinden sich viele Wiederaufbaumaßnahmen nicht nur bei uns noch im Stadium der Planung oder gerade erst im Übergang zur Ausführung. Durch die deutlich verlängerte Planungsphase konnte die Ausnahmeregelung ihre geplante Wirkung zur Beschleunigung des Wiederaufbaus bisher noch nicht voll entfalten. Durch den ständigen Austausch wusste man in Mainz davon. Deswegen hat der rheinland-pfälzische Landtag seinen Beschluss vom 1. April 2022 über den Verzicht auf die Losvergabepflicht bis zum 31. März 2025 verlängert. Darüber sind wir sehr froh, hätten uns aber auch Erleichterungen auf EU-Ebene gewünscht“, erklärt Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, die Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen.


Bildbeschreibung:
Viele Wiederaufbaumaßnahmen befinden sich noch im Stadium der Planung oder gerade erst im Übergang zur Ausführung. Deswegen wurden die vergaberechtlichen Erleichterungen für flutbedingte Wiederaufbaumaßnahmen bis 31. März 2025 verlängert. Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, begrüßt diese Entscheidung. (Symbolfoto: Archiv Thorsten Trütgen / VG Altenahr).