Verbandsgemeinde Altenahr

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Die heutige Verwaltungsstruktur ist das Ergebnis einer wechselnden Entwicklung seit 1800, umfaßt dabei Gebiete, die eine mehrhundertjährige gemeinsame politische Geschichte verbindet. Vor allem kann Altenahr auf rund 750 Jahre als Verwaltungssitz zurückblicken, die sich im Wappen der Ortsgemeinde Altenahr und der Verbandsgemeinde widerspiegeln. 

Das Wappen

Das gespaltene Wappen zeigt einen halben silbernen Adler mit goldener Krone im roten Feld sowie ein schwarzes Kreuz im silbernen Feld. Das schwarze Kreuz im silbernen Feld weist auf die rund 550jährige Zugehörigkeit zu Kurköln hin. 

Der silberne Adler im roten Feld steht für zwei historische Tatbestände: Zum einen der Hinweis auf die preußische Zeit von 1815 bis 1945, zum anderen mit der beigefügten goldenen Krone auf die Grafen von Are (Aar-Adler), zu deren Grafschaft Altenahr und das Umland vom 11. bis 13. Jahrhundert gehörten. 

Das Kurkölnische Amt

Als im Jahre 1246 die Grafen von Are-Hochstaden in der männlichen Linie ausstarben, schenkte Graf Friedrich, Propst zu Xanten, die Grafschaft mit den Burgen Are, Hart und Hochstaden der Kölner Kirche. Mit dieser Schenkung wurden die Erzbischöfe, später Kurfürsten von Köln, die Rechtsnachfolger der Grafen, deren Grafschaft in Ämter eingestellt und nun durch Amtmänner (Burggrafen) verwaltet wurde. Burg Are wurde nun der Verwaltungsmittelpunkt des kölnischen Amtes Are (Altenahr). Zum kurkölnischen Amte Altenahr gehörten nach einer Amtsbeschreibung von 1638, die den Zustand über die Jahrhunderte bis zur Auflösung des kurkölnischen Amtes Altenahr 1799 wiedergibt:

Kirchspiel Altenahr mit den Orten Altenahr, Altenburg, Kreuzberg, Reimerzhoven und den Höfen Burtscheid, Entelnburg, Hengsberg und Imgenhausen; Dingstuhl Brück mit den Orten Brück, Denn und Pützfeld; Dingstuhl Liers; Prümische Vogtei Kesseling mit den Orten Kesseling, Staffel und Weidenbach; Vogtei Hönningen der Johanniter zu Adenau; Herrschaft Burgsahr mit Freisheim und teilweise Binzenbach; Herrschaft Kirchsahr des Stifts Münstereifel mit Kirchsahr, teilweise Binzenbach, Hürnig und Winnen; Herrschaft Lind; Herrschaft Vischel mit Berg, Häselingen, Krälingen, Vellen, Vischel und den Höfen Spring, Tungenburg und Weißenrath; Herrschaft Wensberg mit Obliers, Plittersdorf und Herschbach; Wildbann rechts der Ahr.

Dieser Wildbann war durch eine königliche Schenkung von 992 in den Besitz der Grafen von Are und in der Folge der Kurfürsten von Köln gelangt und diente vornehmlich der Waldnutzung und der Jagd. Beaufsichtigt wurde er durch die sogenannten "Wildförster", die mit ihren Familien auf den Wildhöfen Engeln, Halbach und Ramersbach wohnten. Im übrigen war dieses Gebiet unbewohnt. Die Bindung der Herrschaften an das Amt Altenahr lag zunächst darin, dass sie als Burglehen vom jeweiligen Herrn der Burg vergeben wurden. Die Inhaber der Herrschaften waren Burgmänner von Are, Nachfolger der einstigen gräflichen Ministerialen. Verwaltet wurden die Herrschaften von einer Burg (Kreuzberg, Pützfeld, Vischel, Wensberg) oder einem Rittersitz in Form einer befestigten Hofanlage (Burgsahr, Lind). Der Herrschaft stand die niedere Gerichtsbarkeit in ihrem Bezirk zu, so dass die Dorf- oder Hofgerichte kleinere Straftaten aburteilten sowie Grundstücksübertragungen und Grundstücksstreitigkeiten erledigten.

Die hoheitliche Gewalt stand dem Burgherren zu, der sie durch einen Amtsmann ausüben ließ. Die hohe Gerichtsbarkeit stand dem Altenahrer Hauptgericht zu, dem der kurfürstliche Schultheiß vorstand. Dieses Hauptgericht besorgte die niedere Gerichtsbarkeit im Kirchspiel Altenahr und war Berufungsinstanz in allen Urteilen der übrigen niederen Gerichte.

Die Dingstühle Brück und Liers sowie die Vogtei Kesseling band nicht nur der Gerichtszug nach Altenahr. Die dortigen Einwohner hatten auch Bede, Schatz, Rauchhühner, Schirmkorn, Holz und Stroh und weitere jährliche Abgaben auf Burg Altenahr abzuliefern und mussten auf den kurfürstlichen Ländereien oder bei Reparaturen und Bauarbeiten an Burg Altenahr Hand- und Spanndienste leisten. Die Einwohner der Herrschaften zahlten dagegen ans Amt nur einmalige Abgaben wie Kontributionen und andere Kriegslasten.

Bis zur Auflösung des kurkölnischen Amtes im Jahre 1798 blieben Umfang und Struktur unverändert. Nur der Verwaltungssitz, die Burg Are, wurde 1714 endgültig zerstört. Als Amtssitz wurde zu Füßen des Burgberges anstelle eines ehemaligen Burghauses ein neues Amtshaus gebaut. 

Herrschaft Saffenburg

Das Gebiet der heutigen Verbandsgemeinde Altenahr schließt das einstige kurkölnische Amt Altenahr, die ehemalige Herrschaft Saffenburg, das sogenannte Heckenbacher Ländchen und die Herrschaft Kalenborn ein. Neben den Grafen von Are erscheinen an der Mittelahr die nicht weniger angesehenen Grafen von Saffenburg. Mittelpunkt der Herrschaft war die Saffenburg bei Mayschoß. Zu ihr gehörten Dernau mit dem Kloster Marienthal, Mayschoß mit dem an der Ahr gelegenen Bongart, Laach und Rech. Die Herrschaft blieb bis zur Ablösung durch die französische Verwaltung in ihrem Umfang und der rechtlichen Situation unverändert.

Die Herren von Burg und Herrschaft wechselten im Laufe der Zeit. Auf die Grafen von Saffenburg folgten 1424 die Grafen von Virneburg, 1545 bis 1593 die Grafen von Manderscheid. Der Besitz ging 1593 an die Grafen von der Mark über, deren Nachfolger von 1773 bis 1801 die Herzöge von Arenberg wurden. Die oberste Lehnshoheit übte seit 1323 Kurköln aus. Vom 13. bis zum 15. Jahrhundert hatte außerdem in Dernau eine ritterliche Familie von Dernau ihren Sitz, die eine eigene Burganlage bewohnte und zeitweilig mit dem Kirchspiel belehnt war.

Die Orte der Herrschaft Saffenburg bildeten ein gemeinsames Kirchspiel. Die niedere Gerichtsbarkeit lag bei dem mit Schultheiß und sechs Schöffen besetzten Kirchspielgericht. Der Herr von Saffenburg hatte alle hoheitliche Gewalt und übte die hohe Gerichtsbarkeit aus. Kirchlich gehörten alle Orte in die Pfarrei Dernau, bis 1537 die Pfarrei Mayschoß mit Mayschoß, Bongart und Laach abgetrennt wurde. Die Pfarrei Rech erlangte erst 1801 ihre Selbständigkeit.

Der Grundbesitz in den Orten Mayschoß, Bongart und Rech lag fast ausschließlich bei den Herren von Saffenburg, die diesen auch nach 1801 behielten und teils noch heute besitzen. In Dernau teilten sich in den Grundbesitz zahlreiche rheinische Klöster und Adelsfamilien, die hier ihre Weinhöfe besaßen. 

Heckenbacher Ländchen und Herrschaft Kalenborn

Das sogenannte Heckenbacher Ländchen umfasste das Kirchspiel Heckenbach mit den Orten Nieder- und Oberheckenbach, Cassel, Fronrath, Langhardt und Watzel. Heckenbach war eine reichsunmittelbare Herrschaft, die schon früh aus dem königlichen Besitz rechts der Ahr abgetrennt wurde und als Enklave in dem schon genannten kurkölnischen Wildbann lag. 

Eine erste urkundliche Erwähnung erfolgte am 1. November 1276, als König Rudolf dem Gerhard von Landskron und seinen Erben die Dörfer Königsfeld und Heckenbach mit Leuten, Gerichten und Wäldern zu Lehen gab. Inhaber der Herrschaft blieben bis zu ihrer Auflösung die jeweiligen Herren von Königsfeld. Kalenborn war eine reichsunmittelbare Herrschaft, die bis 1617 im Besitz der von Metternich war. Im Jahre 1737 kam sie durch Kauf an die Grafen von Hillesheim, die auch die Herrschaft Ahrental besaßen. Beide Herrschaften kamen 1785 im Erbgang an die Grafen von Spee. 

Die französische Mairie

Als die französischen Truppen im Jahre 1794 das linke Rheinufer besetzten, wurden die Amtsgeschäfte im alten Rahmen, allerdings unter Kontrolle der Besatzung, vorläufig weitergeführt. Nach 1798 wurde im Anschluss an die Eingliederung des linken Rheinufers in den französischen Staatsverband die französische Zivilverwaltung aufgebaut. Dabei galt die Maxime, die alten Bindungen, vor allem die geistlichen Herrschaften zu zerschlagen, um auch nach außen den Bruch mit der ehemaligen Feudalordnung zu zeigen. Altenahr blieb noch einige Monate Sitz des Kantons Altenahr, doch schon im Dezember 1798 wurde wegen der günstigeren Verkehrslage die Kantonalsverwaltung nach Ahrweiler verlegt.

Die Verwaltung der neugeschafffenen Mairie (Bürgermeisterei) wechselte von Altenahr nach Mayschoß. Zu dieser Mairie gehörten die Orte der früheren Herrschaft Saffenburg, Kalenborn und aus dem ehemaligen kurkölnischen Amt noch Altenahr, Altenburg und Reimerzhoven. Den übrigen Teil des kurkölnischen Amtes fasste man in der Mairie Brück zusammen, wobei Kreuzberg aus dem Kirchspielverband Altenahr gerissen wurde. Herschbach kam in den Kanton Adenau, das Kirchspiel Heckenbach in den Kanton Virneburg. 

Bürgermeisterei Altenahr

Als durch den Wiener Kongress die Rheinlande dem Königreich Preußen zugesprochen wurden, wurde zunächst die etwas willkürliche Einteilung der französischen Verwaltung übernommen. Das Gebiet der heutigen Verbandsgemeinde Altenahr gehörte zur Bürgermeisterei Mayschoß im Kreis Ahrweiler, zur Bürgermeisterei Brück bzw. Heckenbach zur Bürgermeisterei Virneburg im Kreis Adenau.

Im Jahre 1818 kam es zur Neugliederung der Verwaltung, bei der man auf die historisch gewachsenen Bindungen mehr Rücksicht nahm, zumal diese aus der Zweckmäßigkeit der geographischen Lage und der dadurch bedingten Verkehrsanbindung sich entwickelt hatten. Altenahr wurde nach 20jähriger Unterbrechung wieder Sitz der Bürgermeisterei. Der Bürgermeister nahm wieder im alten kurkölnischen Amtshaus Wohnung.

Die Bürgermeisterei Altenahr blieb im Kreis Ahrweiler und bekam aus der Bürgermeisterei Brück, die im Kreis Adenau verblieb, die nun selbständige Gemeinde Kreuzberg und die Großgemeinde Berg mit Binzenbach, Burgsahr, Freisheim, Häselingen, Hürnig, Kirchsahr, Krälingen, Hof Spring, Hof Tungenburg, Vellen, Vischel, Hof Weißerath und Winnen zugeschlagen. Kalenborn wurde der Bürgermeisterei Gelsdorf, später Ringen, zugeordnet. In den ersten Jahrzehnten befand sich die Verwaltung in der jeweiligen Wohnung des Bürgermeisters. Erst am 5. November 1879 wurde ein eigens für diesen Zweck erbautes Bürgermeisteramt bezogen. 

Amt Altenahr

Im Jahre 1932 kam durch die Auflösung des Kreises Adenau die Bürgermeisterei Brück zum Kreis Ahrweiler, 1936 wurden im Zuge kommunaler Neuordnung die Bürgermeistereien Altenahr und Brück aufgelöst und zu einem neuen Amt Altenahr mit Sitz in Altenahr vereinigt. Für die Amtsverwaltung wurde anstelle des 1879 erbauten Bürgermeisteramtes in der Folge das Altenahrer Hotel Caspari angekauft und umgebaut, das nach umfassender Renovierung in den Jahren 1992/93 heute noch die Verbandsgemeindeverwaltung beherbergt.

Gebietliche und strukturelle Veränderungen brachte schließlich die Einrichtung des Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück. In den Jahren 1937 bis 1939 wurden die Bewohner der Dörfer Denn, Weidenbach, Herschbach, Kaltenborn, Lederbach, Cassel, Fronrath, Watzel, Blasweiler, Beilstein, Nieder- und Oberheckenbach evakuiert und die Gemeinden aufgelöst. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das Gebiet zur Wiederbesiedlung freigegeben.

Die Verwaltung des Gutsbezirks Altenbrück, zu dem alle damals geräumten Dörfer gehörten, lag beim Amt Altenahr. Mit der Auflösung des Gutsbezirkes und der Bildung der neuen Gemeinden wurde das Amt Altenahr um die Gemeinde Heckenbach mit Beilstein, Blasweiler, Cassel, Frankenau, Fronrath, Nieder- und Oberheckenbach und Watzel erweitert. 

Quelle:
Ignaz Görtz: „Verbandsgemeinde Altenahr - eine junge Verwaltungseinheit mit 750jähriger Geschichte“, Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1999

 

Informationen über die heutige Verbandsgemeinde Altenahr finden Sie in unserem Kurzportrait.