Verbandsgemeinde Altenahr

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Baulandverkauf Ahrbrück

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Verkauf Bauland in Ahrbrück

Die Ortsgemeinde Ahrbrück (Kreis Ahrweiler) verkauft nachfolgende Bauflächen:

Angaben zum Angebot:
Lage: 53506 Ahrbrück;

  • Talstraße / Birkenweg:  10 bebaubare Grundstücke
  • Hirschbachstraße : 3 bebaubare Grundstücke

Katasterangaben:
Gemarkung: Ahrbrück
Flur: 2

Flurstücke / Grundstücke:
Eine Übersicht der einzelnen Flurstücke sowie deren Lage und Zuschnitt finden Sie hier:
LINK1: Übersicht Baugebiet / Flurstücke (hier klicken)

Objektbeschreibung:
Die attraktive und einladende Ortsgemeinde Ahrbrück liegt verkehrsgünstig im nördlichen Rheinland-Pfalz, landschaftlich reizvoll im romantischen Ahrtal und nur ca. 30 Autominuten vom nahen Bonn entfernt. Ordnungsrechtlich gehört die  Ortsgemeinde zur Verbandsgemeinde Altenahr im Kreis Ahrweiler.

Die 10 Grundstücke im Bereich „Talstraße / Birkenweg“ sind voll erschlossen. Teilweise kann die zukünftige Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für einige Grundstücke nicht ausgeschlossen werden.

Die 3 Grundstücke im Bereich „Hirschbachstraße“ unterliegen hinsichtlich der Erschließungskosten dem Vorbehalt des noch nicht erfolgten Endausbaus der Straße.

Kaufpreis:
Der Kaufpreis für alle Grundstücke beträgt einheitlich € 150,- / m².

Bebauung:
Die 10 Grundstücke im Bereich Talstraße / Birkenweg befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „12. Änderung des Bebauungsplanes Nr 2“, die 3 Grundstücke im Bereich Hirschbachstraße liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ahrbrück Ost“.
LINK2: Bebauungspläne Ahrbrück (hier klicken)

Sonstige Bedingungen:

Alle Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer und sonstige Nebenkosten trägt der Käufer.  Im Falle der Zuschlagserteilung ist das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen. Zur Sicherung dieser Vorgabe behält sich die Gemeinde Ahrbrück die Eintragung eines dinglich gesicherten Rückkaufrechts im Grundbuch vor.
Die Veräußerung erfolgt ausschließlich an Eigennutzer. Der Käufer verpflichtet sich, den erworbenen Grundbesitz nicht vor Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb zu veräußern.
Mit seiner Bewerbung / Interessensbekundung erkennt der Interessent die Verkaufsbedingungen und hier genannten Konditionen an.

Ihre verbindliche, schriftliche und unterschriebene Interessensbekundung ist zu richten an:

Verbandsgemeinde Altenahr
- Liegenschaften -
Am Rossberg. 143
53505 Altenahr

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Interessensbekundungen.

Bei Bewerbungen / Abgabe Ihrer Interessensbekundung benennen Sie bitte das Grundstück Ihrer Präferenz. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Grundstücks besteht nicht.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Ortsgemeinde Ahrbrück. Die Gemeinde Ahrbrück ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bewerber zu verkaufen. Eingehende Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Ansprechpartner:
Verbandsgemeinde Altenahr
Liegenschaften – Hr. Uliczek
Am Rossberg 143
53505 Altenahr
Tel.: 02643 / 809 - 73

Ortsgemeinde Ahrbrück
Herr Ortsbürgermeister Guido Galle
Tel.: 0151 / 723 229 10