Verbandsgemeinde Altenahr

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Gewässerwiederherstellungskonzept für Gewässer III. Ordnung

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Gewässerwiederherstellungskonzept für Gewässer III. Ordnung in der VG Altenahr

Die Flutkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 führte auch in der Verbandsgemeinde Altenahr zu schweren Beschädigungen an den Nebengewässern der Ahr. Bedingt durch die enormen Wassermassen und Fließgeschwindigkeiten kam es vielerorts zu großen Schäden am Gewässerbett und an den Uferbereichen sowie zu großen Verlagerungen von Boden und Kies. Das Gewässerwiederherstellungskonzept für Gewässer III. Ordnung ist die fachliche Grundlage, auf der die entstandenen Schäden beseitigt werden können.

Durch die Gewässerwiederherstellung soll eine Verbesserung des Gesamtzustands der Gewässer III. Ordnung unter Berücksichtigung der Hochwasservorsorge und ökologischer Belange erreicht werden.
Ziele des Gewässerwiederherstellungskonzepts sind

  • die Gefahrenbeseitigung,
  • die Aufwertung der Gewässerstruktur,
  • die Wiederherstellung der Gewässerökologie,
  • die Aktivierung von Rückhaltefunktion sowie
  • die Verbesserung des Abflusses.

Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gewässerwiederherstellungskonzept wird sukzessive durch die Verbandsgemeinde Altenahr bzw. die Ortsgemeinden erfolgen. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und schnell realisierbare Maßnahmen werden dabei prioritär angegangen. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den jeweiligen Gemeinden und anderen Maßnahmenträgern, deren Planungen berührt sein können.

Einen ersten Entwurf des beauftragten Ing.- Büros Porz & Partner aus Sinzig finden Sie unten:

Übersichtskarten

Präsentation und Maßnahmenliste

Wiederherstellungs- und Entwicklungskonzept der Gewässer III. Ordnung