Verbandsgemeinde Altenahr

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Wappen

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Das Wort "Wappen"

Das Wort "Wappen" stellt die niederdeutsche Sprachform des Wortes "Waffen" dar. Es tauchte erstmals im 12. Jahrhundert in der speziellen Bedeutung von "Waffenzeichen" auf. Die ersten Wappen sind Zeichen mit Fernwirkung, die auf Schild, Helmen, Rüstungen, farbigen Bannern und Pferdedecken angebracht wurden. 

Als umfassende Kulturerscheinung verbreitete sich das Wappenwesen sehr schnell über die Kreise des Adels hinaus, und schon im 15. Jahrhundert lassen sich sehr viele bürgerliche Wappen nachweisen.

Gemeinde Ahrbrück

Blasonierung
„Unter einem erhöhten schwarzen Balken in Gold drei rote Muscheln“

Begründung
Die drei Muscheln symbolisieren den 1969 erfolgten freiwilligen Zusammenschluss der drei Gemeinden Ahrbrück, Brüxk und Pützfeld zu einer Gemeinde. Der Balken versinnbildlicht eine einheitliche Verwaltung. Schwarz, Rot und Gold wurden in Anlehnung an die Bundesfarben und die Landesfarben von Rheinland-Pfalz gewählt.

Bei der Gestaltung des Wappens wurde weitgehend das Wappen derer von Friemersdorf, genannt Pützfeld, ehemals auf der Burg Pützfeld, nachgebildet.
Das Wappen dieses Geschlechts zeigt Silber einen schwarzen Balken, begleitet von drei schwarzen Muscheln.

Die Muschel diente den Pilgern zum Grab des Apostels Jakobus in Compostela (Nordspanien) als Schöpfgefäß. So wird der Apostel Jakobus selbst oft mit Pilgerstab und Muschel dargestellt. Die Muschel erhält sogar den Namen Jakobusmuschel (Pecten Jacobaeus). Mittelalterliche Pilger nahmen die Muschel gerne in ihr Familienwappen auf. Es liegt also nahe, dass auch die Friemersdorfer aus Pützfeld zum Jakobusgrab pilgern.

Gemeinde Altenahr

Blasonierung
Gespalten von Rot und Silber, vorne am Spalt ein halber silberner Adler, über dem eine goldene Krone schwebt, hinten ein durchgehendes schwarzes Kreuz.

Begründung
Das Siegel des Altenahrer Schöffengerichts, das erstmals für 1313 belegt ist, zeigt in der umrahmenden Schrift zwei Schilde:

Im rechten Schild einen Adler (AAR), das Wappen der Grafen von Are, in deren Herrschaft Berg und Kirchspiel Altenahr den Mittelpunkt bildeten. Im linken Schild ein Kreuz, das Wappen des Erzstifts Köln, dem im Jahre 1246 Friedrich von Are-Hochstaden mit Zustimmung seines Bruders Konrad, Erzbischof zu Köln, die Grafschaft Are schenkte. Altenahr blieb Verwaltungssitz des späteren und bis 1794 bestehenden kurkölnischen Amtes Altenahr.

Nach einer Notiz in der Altenahrer Bürgermeistereichronik entwarf das Provinzialarchiv Koblenz 1885 aufgrund dieses Siegels das vorbeschriebene Wappen mit der goldenen, über dem halben silbernen Adler schwebenden Krone. Diese Wappendarstellung wurde auch von Stadler wiedergegeben, während Hupp in seiner Darstellung von 1930 einen ganzen silbernen Adler zeigt, dem eine Darstellung von 1717 an zwei Altären in der Altenahrer Pfarrkirche zugrunde liegen könnte.

Gemeinde Berg

Blasonierung
Unter silbernem Schildhaupt mit durchgehendem schwarzen Balkenkreuz in Blau über goldenem Dreiberg, darin ein blaues Eichenblatt, fünf goldene Eichenblätter, das zweite und vierte Blatt etwas nach unten versetzt.

Begründung
Das Gebiet der heutigen Ortsgemeinde Berg, in der  Verbandsgemeinde Altenahr, gehörte bis zum Ende der Feudalzeit zum Kurfürstentum Köln. Als Hinweis hierauf steht im Gemeindewappen das Kurkölner Kreuz.

Im unteren Teil des Gemeindewappens ist ein heraldischer Dreiberg aufgenommen. Er steht als Hinweis auf den Gemeindenamen „Berg“

Als Symbol für den besonders umfangreichen Waldbestand sind Eichenblätter wiedergegeben; insgesamt sechs. Sie sollen zugleich Hinweis sein, auf die sechs Ortsteile, aus denen die Gemeinde Berg gebildet ist.

Gemeinde Dernau

Blasonierung
Von Gold vor Rot gespalten, vorne am Spalt ein schwarzer, rot bewehrter Adler, hinten drei (2:1) goldene Lilien.

Begründung
Während der Feudalzeit, bis um 1800, gehörte Dernau zur Herrschaft Saffenburg. Die Herrschaft Saffenburg war reichunmittelbarer Besitz der Herzöge von Arenberg. Die Herrschaft kam ursprünglich von Virneburg an Manderscheid-Schleiden, dann an die Grafen von der Mark und 1773 an den Herzog von Arenberg (Fabricius, S. 503).

Bei der Bildung des Gemeindewappens ist im ersten Feld auf die Reichunmittelbarkeit der Herrschaft durch Aufnahme eines halben Adlers Bezug genommen.

Im Landeshauptarchiv Koblenz ist ein Siegel des Johann von Dernau aus dem Jahre 1335 erhalten. Es findet sich in der Wappensammlung Eltester und zeigt drei (2:1) Lilien. Auf diese alte Wappentradition ist dadurch Bezug genommen, dass die drei Lilien im zweiten Teil des Gemeindewappens stehen.

Gemeinde Heckenbach

Blasonierung
In Silber links ein rotes Mühlenrad, rechts eine schwarze Elchschaufel.

Begründung
Während der nationalsozialistischen Ära (19933-1945) wurde das Gebiet und die heutige Gemeinde Heckenbach durch Vertriebene das Ostpreußen wiederbesiedelt. Die Gemeinde wünscht daher, dass in Erinnerung an ihre alte Heimat die ostpreußische Elchschaufel in das Gemeindewappen aufgenommen wird. 

Im Gebiet der heutigen Gemeinde Heckenbach bestanden in früherer Zeit  vier vom Bach getriebene Mühlen. In Erinnerung an den Wasserlauf und an die Mühlen ist ein rotes Mühlrad aufgenommen.

Gemeinde Hönningen

Blasonierung
Während der Feudalzeit, also um 1800, bildete Hönningen die gleichnamige Vogtei im kürkölnischen Amt Altenahr. Landesherr war somit der Kürfürst von Köln. Dessen Wappen zeigte ein durchgehendes schwarzes Kreuz in Silber.
Es steht hier im ersten Felde.

Begründung
Bereits seit 1494 gehörten der Hof und das Dorf Hoynghen an der Ahr zusammen mit der Pfarrkirche der Johanniterkommende in Adenau. Diese hatten bereits 200 Jahre früher, also 1290 und 1291 in dem damaligen „Hunighawen“ oder „Hunighofen“ genannten Ort Eigentum erworben.

Als Hinweis auf die Verbindung und die Bedeutung, die die Johanniter in Hönningen hatten, steht im zweiten Feld des Gemeindewappens das Johanniterkreuz. Der Wellenschnitt symbolisiert den Ahr-Fluss, der Hönningen und seiner Gemarkung das landschaftliche Gepräge gibt.

Gemeinde Kalenborn

Blasonierung
Unter einem durch Wellenschnitt grün-silbern geteilten Schildhaupt in grün drei (2:1) goldene Füllhörner.

Beschreibung
In Kalenborn entspringt der Swistbach. Dieser hat seinen Namen von den alten keltischen Wassergottheiten, die meist in der Dreizahl vorkommen. Die Römer nannten sie „matronae“ und haben ihnen im alten Swistgau zahlreiche Denksteine gesetzt. Meistens stellen sie die Drei-Schwestergottheiten, im Besonderen Göttinnen der Fruchtbarkeit, des Gebens. Im Allgemeinen haben sie an jedem Ort andere Namen, die auch zum Namen des Ortes oder der Landschaft beitrugen.

An der Swist sollen noch heute zahlreiche Verehrungsstätten der Swistgöttinnen zu finden sein. In der Kalenborner Gegend ist allerdings bis heute keine Kultstätte entdeckt worden. Es ist aber anzunehmen, dass die Kelten gerade an der Quelle des Swistbaches einige Verehrungsstätten hatten und es schon früher hier menschliche Siedlungen gab.

Einige sonderbare Erderhöhungen (kleiner Wall auf dem Holmich, Graben und Wall unweit des Vischeler Kirchweges) erinnern an keltische Niederlassungen. Meist waren diese Wälle Fliehburgen, wohin sich die Kelten nur in Zeiten der Gefahr zurückzogen. Eigentlich müssten in der Nähe der Wälle auch die Begräbnisplätze sein. Es konnten  jedoch noch keine entdeckt werden.

Gemeinde Kesseling

Beschreibung
Das Wappen zeigt im oberen Teil das kurkölnische schwarze Kreuz im silbernen Felde. Im Jahre 1246 kam das Dorf Kesseling mit der Grafschaft Are zum Erzstift Köln, das 1356 ein Kurfürstentum wurde, wozu Kesseling bis zum Jahre 1902 gehörte. Das obere Feld erinnert also an die über 550-jährige Zugehörigkeit Kesselings zum Erzstift bzw. Kurfürstentum Köln.

Im unteren, größeren Feld ist das Wappen der Abtei Prüm nach Form und Farbe dargestellt. Kein Ort des Ahrgaues und Kurkölns ist so eng und so lange mit der Abtei Prüm verbunden wie Kesseling.

Als Grundherr

  1. Seit der  Pippinischen Schenkung 762 war Prüm nicht nur der Grundherr der cella Casleoca sondern auch des großen benachbarten Waldes „Mellere“.
  2. Aus dem Prümer Urbar von 893 ersehen wir, dass Prüm der einzige und alleinige Grundherr von Kesseling ist.
  3. Das „registrum Prümiense“ aus dem Jahre 1222, in dem Exabt Caesarius in 
  4. Heisterbach das Urbar von 893 genau wiedergibt und es mit wertvollen Randglossen versieht, beweist, dass die Abtei Prüm auch 1222 alleiniger Grundherr in Kesseling ist. Die übrigen Besitzungen von Prüm im Ahrgau waren größtenteils durch Tausch oder Kauf in die Hände der Grafen von Are gekommen. Nur die Besitzungen in Kesseling und Ahrweiler hielt Prüm fest in seiner Hand. Während des ganzen Mittelalters bis zur Neuzeit war Prüm der einzige Grundherr von Kesseling, während es in Ahrweiler nur der reichste von 24 anderen Grundherren war.

Als Kirchenherr
Seit  672 versehen Prümer Benediktinermönche den Gottesdienst in Kesseling. Auch die spätere Kesselinger Pfarrkirche war eine Eigenkirche der Abtei Prüm. Wohl gehörte die Pfarrei Kesseling als Glied des Ahrdekanates zur Erzdiözese Köln. Gewisse Spannungen traten erst auf, als der Erzbischof von Köln auch Landesherr von Kesseling wurde. Dieser Streit um die Kirchenrechte in Kesseling wurde aber endgültig beigelegt, als der Kölner Erzbischof Wiebold 1298 die Pfarrkirchen von Kesseling und Ahrweiler feierlich dem Kloster Prüm inkorporierte. So blieben bis zum Jahre 1803 Prümer Mönche Pfarrherren von Kesseling. 

Als Gerichtsherr
Schon König Pippin verlieh am 3. August 763 dem Prümischen Besitz in Kesseling die Immunität. Gerichtsherr war nun nicht mehr der Gaugraf des Ahrgaues, sondern der Abt von Prüm. Der Prümer Schultheiß führte im Namen des Abtes die Gerichtsverhandlungen. Auch als die Grafen von Are Landesherren von Kesseling waren (1100 bis 1246), blieb der Abt von Prüm alleiniger Gerichtsherr. Eine Änderung trat ein, als Kesseling 1246 zum Erzstift Köln kam. Nun verlangte und erhielt der Erzbischof als Landesherr die „hohe Gerichtsbarkeit“. Da es sich aber in den meisten Fällen um niedere Gerichtsbarkeit handelte, so blieb in Wirklichkeit – mit Ausnahme des Blutbannes - Prüm Gerichtsherr.

Gemeinde Kirchsahr

Blasonierung
In Silber ein blauer, schräglinker Wellenbalken, oben ein aufsteigendes, schwarzes Vortragekreuz mit Doppelbalken, unten eine rote Bischofsstabkrümme.

Begründung
Der Ortsname geht zurück auf den am Ort vorbeifließenden Sahr-Bach. Ihn symbolisiert der blaue Wellenbalken.

Bis um 1800 hatte Kurköln die Landesherrschaft in Kirchsahr. Die Unterherrschaft stand dem Stift Münstereifel zu. Seit etwa 1250 gehörte Kirchsahr zum Kollegiatstift Münstereifel. Zugleich für Kurköln (schwarze Farbe) und auf das Kollegiatstift Münstereifel hinweisend, steht das schwarze Vortragekreuz mit Doppelbalken. Die Bischofsstabskrümme steht als Hinweis auf den Ortspatron von Kirchsahr, St. Martin.

Gemeinde Lind

Blasonierung
„In Grün eine gestürzte eingeschweifte silberne Spitze, darin eine bewurzelte grüne Linde. Vorn ein goldener Turm mit schwarzen Gebäudeöffnungen. Hinten ein aufrechter goldener Schlüssel.“

Gemeinde Mayschoß

Blasonierung
Auf der rechten Schildhälfte: Schwarzes Kreuz auf weißem Grund 
Auf der linken Schildhälfte: Drei weiße stilisierte Rauten (2:1) auf rotem Grund 

Gemeinde Rech

Blasonierung
Von Gold über Rot geteilt, oben ein wachsender schwarzer, rot bewehrter Adler, unten drei (1:2) goldene Mispelblüten mit blauen Butzen.

Beschreibung
Bis zum Ende der Feudalzeit war Rech reichsunmittelbare Besitzung der Herzöge von Arenberg. Es gehörte in der Herrschaft Saffenburg zum Herzogtum Arenberg Als Hinweis auf die Reichsunmittelbarkeit von Rech ist im oberen Schildteil des Gemeindewappens der wachsende Reichsadler aufgenommen.

Die Herzoge von Arenberg , denen die reichsunmittelbare Besitzung Rech gehörte, führen als Schildfiguren in Rot drei (2:1) goldene Mispelblüten mit blauen Butzen. 
Als Hinweis auf die ehemals Arenberg´sche Zugehörigkeit sind im unteren Schildteil des Wappens die drei Mispelblüten aufgenommen.

Verbandsgemeinde Altenahr

Blasonierung
Gespalten von Rot und Silber, vorne am Spalt ein halber silberner Adler, über dem eine goldene Krone schwebt, hinten ein durchgehendes schwarzes Kreuz.
Um das Wappen herum, eine Schildborderweiterung.

Begründung
Das Schöffensiegel von Altenahr zeigt bereits im Jahr 1313 den Adler und das kurkölner Kreuz. Danach wurde das Gemeindewappen gestaltet.
Der Adler stammt aus dem Wappen der Grafen von Are, das Kreuz deutet auf das Erzstift Köln hin, dem Erzbischof Konrad von Are- Hochstaden als Erbe der Grafschaft den Ort 1246 schenkte. Es ist das Wappen der Ortsgemeinde Altenahr, das für die Verbandsgemeinde durch den Schildbord erweitert wird.