Verbandsgemeinde Altenahr

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Schulentwicklungsplanung

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Schulentwicklungsplan der Verbandsgemeinde Altenahr

Aktuelle Version bis zum Schuljahr 2027/28 fertiggestellt

Um ein leistungs- und zukunftsfähiges Schulsystem zu ermöglichen, ist eine stetige Kontrolle und Festlegung der zu erwartenden Anforderungen der Schulen, beispielsweise der benötigten Räume und Gebäude oder der Lehr- und Lernmittelausstattung, erforderlich.

Auf Grundlage der amtlichen Schulstatistik, der Melderegisterdaten und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten wird eine Prognose der zu erwartenden Schülerzahlentwicklung für einen absehbaren Zeitraum erstellt und im sogenannten Schulentwicklungsplan festgehalten.

Schulentwicklungsplanung ist also die langfristige Planung für die bedarfsgerechte Entwicklung unserer schulischen Angebote.

Investitionen und organisatorische Maßnahmen können dadurch oft im Vorfeld erkannt sowie Entwicklungs- und Veränderungsprozesse rechtzeitig eingeleitet werden.

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans bis zum Schuljahr 2027/28 – mit einem Ausblick bis über das Jahr 2035 hinaus - wurde im September 2023 durch die beauftragte Projektgruppe „Bildung und Region“ abgeschlossen. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Verbandsgemeinde wird der vorliegende Schulentwicklungsplan zeitnah aktualisiert werden.

Den aktuellen Schulentwicklungsplan können Sie hier herunterladen.