Verbandsgemeinde Altenahr

Seitenbereiche

Neues aus dem Rathaus

Seiteninhalt

Verbandsgemeinde Altenahr weist auf Aufbauhilfen für sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur hin

Anträge müssen bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden

VG Altenahr. Die Verbandsgemeinde Altenahr weist auf die staatlichen Wiederaufbauförderungen nach der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 für sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur, in der Regel sind das bestimmte Vereine, hin. Bei Wiederaufbauförderanträgen von Vereinen wird unterschieden, ob diese als so genannte „Träger öffentlicher Infrastruktur“ anzusehen sind oder nicht.

Aus der Unterscheidung ergibt sich eine unterschiedliche Zuständigkeit für die Antragstellung und –bearbeitung. Vereine, die keine Träger öffentlicher Infrastruktur sind, wie etwa Junggesellenvereine, Tierzuchtvereine, Karnevalsvereine, stellen ihren Antrag wie Privatleute bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Hierfür ist der Antrag der ISB zu nutzen. Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen. Für die Antragstellung stehen die noch vorhandenen Infopoints beratend zur Verfügung. Dieses Verfahren wurde bereits früh nach der Flut durch das Informationsbündnis Wiederaufbau beworben und großflächig im Schadensgebiet bekannt gemacht.

Anders sieht es hingegen bei Vereinen als Träger öffentlicher Infrastruktur aus. Zur öffentlichen Infrastruktur zählen beispielsweise die Infrastruktur von Sportstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder für die Pflege sowie der Brand- und Katastrophenschutz. Vereine, die Träger öffentlicher Infrastruktur sind, wie etwa Sportvereine, Schützenvereine, oder Feuerwehrvereine, müssen ihren Antrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) stellen.

Bei Vereinen in Zuständigkeit der ADD wird nochmals unterschieden, ob diese als „Träger öffentlicher Infrastruktur“, beispielsweise bei verkehrlicher Infrastruktur, dem Denkmalschutz oder beim Brand- und Katastrophenschutz, oder als „gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur“, etwa in der Kinder- und Jugendhilfe, der Pflege, Behindertenhilfe oder bei Sportstätten, zu werten sind. Letztere können eine Förderung in Höhe von bis zu 100 % erhalten.

Alle zur Wiederaufbauförderung beantragten Maßnahmen sind zuvor auf Gemeindeebene in einem Maßnahmenplan aufzuführen. Der Maßnahmenplan wird ständig fortgeschrieben und gegebenenfalls mit eigenen Maßnahmen der Orts- oder Verbandsgemeinde zusammengeführt. Die Fortschreibung des Maßnahmenplans muss dem Ministerium des Innern und für Sport zur Genehmigung vorgelegt werden. „Bisher sind der Verbandsgemeindeverwaltung nur drei konkrete Fälle bekannt, die bereits im Maßnahmenplan Wiederaufbau aufgenommen sind. Das erscheint uns aber zu gering, weshalb dieser Hinweis erfolgt“, sagt Bürgermeister Dominik Gieler.

Analog zu den Infopoints steht bei einem Antrag auf Wiederaufbauförderung für Träger öffentlicher Infrastruktur die Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Dort ist Christoph Wasserzier vorzugsweise per E-Mail an Christoph.Wasserzier@altenahr.de erster Ansprechpartner. Im Hintergrund wird die Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr unter anderem bei der Fortschreibung des Maßnahmenplans von dem Projektmanagement und Planungsbüro Julius Berger International unterstützt.




Bildbeschreibung:
Die Verbandsgemeinde Altenahr weist darauf hin, dass Vereine, die Träger öffentlicher Infrastruktur oder gemeinnütziger Träger sozialer Infrastruktur sind, für flutbedingte Zerstörungen Wiederaufbauförderanträge bei der ADD stellen können. (Symbolfoto: Thorsten Trütgen / VG Altenahr)