Verbandsgemeinde Altenahr

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Ablagerungen an Gewässern vermeiden

Ablagerungen an Gewässerrändern erhöhen die Gefahr von Treibgut bei steigenden Pegelständen von Flüssen und Bächen. Dies haben die Hochwasserereignisse der letzten Jahre gezeigt. Deshalb ist es wichtig, die Gefährdung durch Treibgut und dessen Anlagerung an Engstellen im Flusslauf, sogenannte „Verklausungen“, weitestgehend zu minimieren. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler nochmals nachdrücklich hin.

Als Treibgut oder auch Schwemmgut bezeichnet man Gegenstände, die auf der Wasseroberfläche schwimmen und dadurch ungewollt mitgeschwemmt werden. Hierbei handelt es sich erfahrungsgemäß nicht nur um Frisch- und Totholz des gewässernahen Bewuchses, sondern auch um alle im Überschwemmungsgebiet gelagerten Güter, wie beispielsweise Baumaterial aller Art, Anhänger, Maschinen oder auch Feuerholz. Insbesondere die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat dies nachdrücklich gezeigt: Autos, Campingwagen, Gastanks und Holz aller Art hatten sich vor den Brücken zu Dämmen aufgestapelt und so den Durchfluss der Ahr massiv eingeengt. Dies führte unter anderem zu einem starken und schnellen Anstieg der Wasserstände oberhalb dieser „Verklausungen“.

In den letzten Monaten entstanden in unmittelbarer Ufernähe vermehrt Lagerplätze auf denen Maschinen, große Mengen Brennholz, Langholz und diverse Baustoffe inklusive entsprechender Zäune ohne eine behördliche Genehmigung gelagert wurden.

Im Hinblick auf die die unbeständige Witterung im Frühjahr und einen möglichen Anstieg der Ahr, appelliert die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung erneut, die Flächen an den Gewässerrändern von jeglichem Material freizuhalten, das bei einer Überflutung abtransportiert werden und zu „Verklausungen“ führen kann. Dies ist mit Blick auf eine effiziente und nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge und für einen wirksamen Schutz der Anrainer an Gewässern unerlässlich.