Verbandsgemeinde Altenahr

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Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt gesucht!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erneut die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Um-setzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden gemeinsam ein, sich zu bewerben.

Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist sind vor allem zügig umsetzbare Vorhaben (z.B. Anschaffungen) einzureichen.

Die wichtigsten Eckdaten

Fördermittel-Budget: 44.744,00 €
(unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)
Datum des Aufrufes: 24.04.2024
Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen: 03.06.2024 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: Ende Juni (voraussichtlich)
Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 30.09.2024
Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regional-budget
Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe:
Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau

Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien, das Formular zum Förderantrag und weitere Informationen sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:

Regionalmanagement
Hannah Reisten
c/o Sweco GmbH, Koblenz
0261-30439-27
Hannah.reisten(@)sweco-gmbh.de

LAG Geschäftsstelle
Bernhard Jüngling
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
02691-305-100
Bernhard.juengling(@)adenau.de

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zuguns-ten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implemen-tierung und Anwendung
  • Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architek-ten und Ingenieurleistungen)
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließ-lich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für loka-le Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)


Welche Voraussetzungen gelten?

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Der Zuschuss muss mindestens 2.000 EUR sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR Netto betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
  • Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.
  • Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
  • Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein.
  • Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Osteifel-Ahr. Ihr gehören VertreterInnen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Welche Fördersätze gelten?
Basisförderung Premiumförderung
private Zuwendungsempfänger: Basisförderung: 40 % / Premiumförderung: 50 %
gemeinnützige Zuwendungsempfänger: Basisförderung: 50 % / Premiumförderung: 80 %
öffentliche Zuwendungsempfänger: Basisförderung: 65 % / Premiumförderung: 75 %

Ablauf des Auswahlverfahrens:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förder-antrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 03.06.2024).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
  3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersat-zes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
  4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
  5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Osteifel-Ahr.
  6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30.09.2024.

Bitte beachten Sie,
• dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbe-zogen werden können.
• dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
• dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.
• dass nur Kassenmittel für eine Umsetzung im Jahr 2024 und keine Verpflichtungser-mächtigungen für Zahlungen in Folgejahren bereitstehen.
• dass der vorliegende Förderaufruf unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereit-stellung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz steht und
• dass etwaige Anpassungen des Plafonds (der Fördermittelsumme) bis vier Wochen vor Fristende vorgenommen werden können.