Verbandsgemeinde Altenahr

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Elektronische Rechnungsstellung

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Allgemeines zur elektronischen Rechnungsstellung

Der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr können Rechnungen in elektronischer Form, gemäß den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Verbindung mit dem E-Rechnungsgesetz RLP, zugestellt werden.

Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  1. Einreichung per E-Mail an rechnung(@)altenahr.de
  2. Einreichung über die sog. Leitweg-ID. Diese lautet 071315002000-001-27

Elektronische Rechnungen müssten im Standardformat XRechnung oder einem anderen EU-konformen Format (z.B. ZUGFeRD) übermittelt werden.
Nur in Ausnahmefällen werden Rechnungen in PDF-Format akzeptiert.

Wir empfehlen allen Lieferanten und Dienstleistern, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Weitere Informationen sowie technische Details zur Einreichung finden Sie hier auf der Website des Landes.

 

Leitweg-ID

Was ist die Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID dient dazu, bei der Übertragung elektronischer Rechnungen den Rechnungsempfänger zu identifizieren und Rechnungen an diesen zu adressieren.

Durch die Leitweg-ID kann die Zentrale Rechnungseingangsplattform Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen an die Rechnungsempfänger weiterleiten.
Wie können Sie, z.B. als Handwerksbetrieb, eine E-Rechnung an die Stadtverwaltung senden?

Schritt 1: Registrieren Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz.

Schritt 2: Gehen Sie auf die Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Schritt 3: Klicken Sie in der Menüleiste auf Rechnungseingang, oder folgen Sie den direkten Link.

Schritt 4: Melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten, mit denen Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registriert haben, an.

Schritt 5: Laden Sie Ihre Rechnung in den geforderten Formaten (XML, ZUGFeRD) hoch oder erfassen Sie die Rechnung direkt online.

Was Sie dabei beachten müssen:

  • E-Rechnungen ohne Leitweg-ID werden von dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP nicht verarbeitet.
  • Die Vorgaben für die Rechnungsstellung gem. § 14 UStG sind einzuhalten.
  • Die Angabe der Abteilung und / oder Namen der Sachbearbeitung, an die die Rechnung weitergeleitet werden soll, ist erforderlich.
  • Kein doppelter Rechnungsversand, z.B. digital und auf dem Postweg.
  • Genaue Rechnungsadressierung (ein Empfänger bzw. eine Abteilung pro Rechnung).

Rechtsgrundlagen

Die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bilden

 

Unsere Leitweg-ID lautet:

071315002000-001-27