Hinweis zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst im Februar möglich!
Zu der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird auf folgendes hingewiesen:
- Briefwahlunterlagen können selbstverständlich dann erst herausgegeben werden, wenn der Verbandsgemeindeverwaltung die kompletten Vordrucke inklusive des Stimmzettels vorliegen. Die verkürzten Planungszeiträume dieser vorgezogenen Bundestagswahl bewirken allerdings, dass dies erst zu Beginn des Februars der Fall sein wird, da erst am 30.01.2025 endgültig feststehen wird, welche Parteien bzw. Bewerber überhaupt auf dem Stimmzettel erscheinen.
- Nach Druck und Verteilung der Stimmzettel durch die Kreiswahlleitung an die einzelnen Rathäuser kann dann der Versand bzw. die Ausgabe von Briefwahlunterlagen beginnen. Das wird also frühestens im Februar in der 7. Kalenderwoche 2025 (ab 10.02.2025) möglich sein.
- Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Woche vom 21. bis 24. Januar 2025.
- Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aber bereits jetzt schriftlich (Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr) oder per E-Mail an wahlen(@)altenahr.de möglich. Dabei sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, sowie, falls abweichend, die Anschrift an die man die Briefwahlunterlagen erhalten will.
Ab Montag, 13.01.2025 können Sie auch gerne das Online-Wahlscheinantragsverfahren nutzen.
Auch bei den frühzeitigeren Anträgen wird die Bearbeitung allerdings, aus den o.g. Gründen, erst im Februar möglich sein!
5. Für den rechtzeitigen Eingang der ausgefüllten Briefwahl bei der Verbandsgemeindeverwaltung bzw. dem entsprechenden Briefwahlvorstand ist die Wählerin bzw. der Wähler verantwortlich.
Weitere Fragen rund um die Bundestagswahl bzw. Briefwahl beantwortet das Wahlamt unter der Rufnummer 02643 809-0 oder per Mail unter wahlen(@)altenahr.de.